Mensch und Natur
Die Bahn wird grüner: Artenschutz, Ökokonten und weniger CO2
Der verantwortungsvolle Umgang mit Natur und Umwelt ist der Deutschen Bahn ein grundlegendes Anliegen. So arbeitet die Bahn mit großem Einsatz daran, ihre Umweltbilanz weiter zu verbessern. Bis zum Jahr 2030 will sie die spezifischen Kohlendioxid-Emissionen des Konzerns um 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2006 senken.
Besonders hoch war die Minderung seit 2006 im DB-Schienenverkehr in Deutschland. Hier wurden die Emissionen der klimaschädlichen Gase in den letzten zehn Jahren um rund 38 Prozent reduziert. Die absoluten Emissionen gingen um 10 Millionen Tonnen zurück. Das entspricht der Menge, die beispielsweise die Großstadt Köln jährlich ausstößt.
Nachhaltiger Verkehr bedeutet für die Bahn weiterhin auch, die unvermeidlichen Eingriffe in die Umwelt, die steigende Anforderungen an die Mobilität von Menschen und Gütern mit sich bringen, in ihren Folgen für Mensch und Natur zu minimieren und mit wirksamen Maßnahmen auszugleichen.
Artenschutz: Vielfalt erhalten – Lebensräume schaffen
Der Erhalt der biologischen Vielfalt gehört zu den größten Herausforderungen des Naturschutzes. Dieser Aufgabe stellt sich die Deutsche Bahn im Rahmen ihrer Planungen und Baumaßnahmen.
Im Fokus stehen vor allem die gesetzlich geschützten Arten, für die der Gesetzgeber gesonderte Verbotstatbestände formuliert. Der gesetzliche Artenschutz hat durch die Novellen des Bundesnaturschutzgesetzes in den Jahren 2007 und 2009 ein stärkeres Gewicht erlangt.
Artenschutzbelange müssen bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren Berücksichtigung finden. In Nordrhein-Westfalen muss für alle Tier- und Pflanzenarten, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als „planungsrelevant“ einstuft, eine artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 BNatSchG erfolgen – im Rahmen von sogenannten Art-für-Art-Betrachtungen.
Die DB dokumentiert die Art-für-Art Betrachtungen in Prüfprotokollen; diese sind jeweils Bestandteil der offengelegten Planfeststellungsunterlagen. Welche Tiere und Pflanzen zu den geschützten Arten zählen, ergibt sich aus unterschiedlichen Listen und Verordnungen auf Ebene der EU, des Bundes sowie der Länder.
Ökokonten – Naturschutz mit Weitblick
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht die Möglichkeit vor, Kompensationsmaßnahmen „auf Vorrat“ anzulegen (sogenannte Ökokonten). Die Bahn greift in großem Maße auf solche Ökokonten zurück. Dies bietet drei wesentliche Vorteile:
Die benötigten Flächen sind unmittelbar verfügbar; die Kompensationsmaßnahme ist entweder bereits abgeschlossen oder kann zeitnah durchgeführt werden.
Die Abstimmung mit Naturschutzbehörden und anderen Betroffenen ist bereits erfolgt; es besteht für die Maßnahme eine hohe Akzeptanz.
Ein Rückgriff auf landwirtschaftliche Flächen vor Ort kann vermieden werden.