Zum Thema Lichtbelastung

18.02.2026

Nach dem Baubeginn erreichten uns einige Fragen und Hinweise zur nächtlichen Lichtbelastung durch unsere Baustellen. Die Beleuchtung des Baufeldes kann durchaus stören. Gleichzeitig ist sie aus Gründen der Arbeitssicherheit bei nächtlichen Arbeiten zwingend erforderlich und leider nicht vollständig vermeidbar. 

Direkte Lichteinstrahlung können wir durch Justierung der Scheinwerfer in der Regel vermeiden. Indirekte Reflexionen, vor allem durch helle, beleuchtete Flächen, lassen sich jedoch nicht immer vollständig ausschließen, da für nächtliche Arbeiten gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeleuchtungsstärken eingehalten werden müssen. 

Bei der Baustellenbeleuchtung bewegen wir uns stets in einem Spannungsfeld zwischen Arbeitsschutz, Artenschutz und dem Schutz der Anwohnenden. Unabhängig von diesen Infos prüfen wir natürlich gerne jeden Fall für sich. Sollte es also künftig Anlass zur Beschwerde geben, könnt Ihr Euch zu nächtlicher Zeit gerne direkt an die Kolleg:innen der Bauüberwachung wenden. Kontaktinfos findet ihr am Ende dieser Seite.